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Leasing

Die intelligente Alternative zum Kauf, maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Mit einem Leasingvertrag fahren Sie Ihr Wunschfahrzeug, ohne der Eigentümer zu sein und zahlen niedrige Monatsraten. Ihr Kapital bleibt für andere Projekte und Wünsche verfügbar.

Leasing bedeutet geringstmögliche Belastung für das private Monatsbudget. Bei Leasing zahlen Sie nur das, was das Auto monatlich an Wert verliert - kein Kaufpreis im Voraus und keinen Kredit im Nachhinein.

Ihre Vorteile:

Für Private

  • Bei Berücksichtigung von Reparaturen kostet ein geleaster Neuwagen pro Kilometer oft weniger als ein gekaufter Gebrauchtwagen.
  • Am Ende der Vertragslaufzeit brauchen Sie sich um den Verkauf Ihres Autos nicht kümmern.
  • Erfüllung privater Wünsche: Sie leasen Ihr Auto und legen Ihr Geld z.B. in einer Eigentumswohnung oder Wohnungseinrichtung an.
  • Besonders günstige Versicherungsprämien.

Für Unternehmer

  • Keine Bindung von Kapital bei Objektbeschaffung.
  • Die Liquidität wird gegenüber dem Kauf verbessert, die frei werdenden Mittel können rentabler eingesetzt werden.
  • Leasingentgelte als Betriebsausgaben steuerlich sofort abzugsfähig.
  • Nutzungskonforme Abschreibung.
  • Klare Kostengrundlage für Kalkulation und Budget
  • Günstige Prämien für umfassenden Versicherungsschutz

Sie können die AGBs für Leasing hier herunterladen.

AGB Leasing

Was bedeutet Leasing?

Das Wort "Leasing" kommt aus dem Englischen "to lease" und bedeutet "überlassen, mieten". Leasing hat sich in den letzten Jahren zu einer eigenständigen Finanzierungsform entwickelt.
Leasing ist ein Rechtsgeschäft eigener Art über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Gütern, wobei deren Auswahl und Spezifikation in der Regel durch den Nutzer erfolgt.
Bei Leasing steht die Nutzung des Investitionsgutes durch den Leasingnehmer im Vordergrund, nicht das Eigentum an diesem Objekt. Der Leasingnehmer bestimmt frei das von ihm gewünschte Objekt und der Leasinggeber erwirbt das Eigentum an diesem Objekt.
Das Investitionsrisiko (wirtschaftliche Risiken und Chancen), sowie die Gefahr des Unterganges liegt auf Seiten des Leasingnehmers, das Finanzierungsrisiko auf Seiten des Finanzierungsgebers.

Leasingvarianten

Allgemein kann zwischen folgenden Leasingmöglichkeiten unterschieden werden:

  • Finanzierungsleasing (Vollamortisationsleasing)
  • Restwertleasing (Teilamortisationsleasing).

Finanzierungsleasing (Vollamortisationsleasing)

Während der vereinbarten, unkündbaren Vertragsdauer (Grundmietzeit) werden mit den Leasingraten (fast) die gesamten Anschaffungskosten des Leasinggebers amortisiert. Der nicht amortisierte Wert beträgt meist 1-3 Leasingraten. Grundsätzlich können Sie im Rahmen des Finanzierungsleasing eine Vorleistung (die Leasingsonderzahlung) erbringen.

Restwertleasing (Teilamortisationsleasing)

Bei dieser Leasingvariante wird vertraglich ein wirtschaftlich gerechtfertigter Restwert zum Ende der Vertragslaufzeit festgelegt, der dem voraussichtlichen Objektwert entspricht und sich meist an einem linearen Restbuchwert (monatlich gerechnet) bzw. Zeitwert am Vertragsende orientiert.
Dieser Restwert wird in der Berechnung des Leasingentgelts als nicht zurückgeführter Teil angesetzt. In die Leasingkalkulation geht daher nur die Differenz zwischen Anschaffungswert und Restwert ein.
Damit ist die Rate im Vergleich zu einem Finanzierungsleasing bei gleichen Finanzierungskosten und gleicher Laufzeit entsprechend niedriger.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Vorleistung. Im Rahmen des Restwertleasings können Sie zwischen einer Leasingsonderzahlung oder einer Depot-Zahlung wählen.

Leasingsonderzahlung

Eine Leasingsonderzahlung ist Teil des Gesamtleasingentgeltes.
Diese, bei Vertragsbeginn zu entrichtende Vorauszahlung, wird vom Leasinggeber als Zusatz-Leasingentgelt berechnet, wodurch die laufenden Leasingentgelte in der Folge entsprechend niedriger sind.
Die Leasingsonderzahlung ist steuerlich mit 30% der Bruttoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten (inkl. MwSt.) des Leasingsobjekts begrenzt.

Depot-Zahlungen

Als zusätzliche Sicherstellung bzw. als Alternative zur Leasingsonderzahlung kann eine Depotzahlung zum Vertragsbeginn vereinbart werden. Die Depotzahlung ist am Vertragsende vom Leasinggeber zurück zu zahlen bzw. mit dem Restwert oder dem Verkauf des Leasingobjekts an den Leasingnehmer zu verrechnen. Die Depotzahlung ist aus steuerlichen Gründen mit 50% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasingsobjekts (exkl. MwSt ) begrenzt. Das Depot darf den kalkulatorischen (vereinbarten) Restwert (exkl. MwSt.) nicht überschreiten. Zusammengefasst heißt dies: Leasingsonderzahlung und Depot zusammen sind aus steuerlichen Gründen mit insgesamt 50 % der Anschaffungswerte begrenzt.

Entgelt

Leasingraten sind wie Mieten in der Regel im Vorhinein fällig (vorschüssig kalkuliert). Der Leasingvertrag ist derart konzipiert, dass Sie als Datum der monatlichen Fälligkeit zwischen dem 5. bzw. 20. eines Monats wählen können.
Als Zahlungsarten können Sie sich für einen bequemen Einziehungsauftrag oder für die Variante der Zahlscheineinzahlung entscheiden.

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